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 Männer und Frauen vor dem Gesetz doch nicht gleich?

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Männer und Frauen vor dem Gesetz doch nicht gleich? Flag_g10

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BeitragThema: Männer und Frauen vor dem Gesetz doch nicht gleich?   Männer und Frauen vor dem Gesetz doch nicht gleich? EmptySa Mai 09, 2015 12:44 am

Hallo Leute,

durch einen Kommentar zu einem Artikel bin ich auf folgendes aufmerksam geworden.

Zitat :
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wikipedia sagt dazu;
Zitat :
Exhibitionismus ist eine Sexualpräferenz, bei der die betreffende Person es als lustvoll erlebt, von anderen Personen nackt oder bei sexuellen Aktivitäten beobachtet zu werden. Sie stellt damit das Gegenstück zum Voyeurismus dar.
Da stellt sich mir die Frage, warum kann nur ein Mann für exhibitionistische Handlung bestraft werden?
Wikipedia sagt dazu;
Zitat :
Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein; verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich daraus nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht.[3] Grund für die Beschränkung auf Männer ist laut den Gesetzgebungsmaterialien, dass exhibitionistische Handlungen von Frauen extrem selten seien.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts halte ich für sehr Suspekt, Google braucht sich nicht sonderlich zu bemühen um eine Vielzahl an Bildern von Nackten Frauen in der Öffentlichkeit zu liefern, da frage ich mich wo exhibitionistische Handlungen von Frauen extrem selten sind.

Ich denke es liegt eher daran;
Zitat :
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Also, wo kein Ankläger da keine Straftat.
Wenn jemand behauptet Frauen seien weniger Exhibitionistisch als Männer lügt er sich doch selbst was vor, ich würde sogar sagen das die Anzahl Exhibitionistischer Frauen wesentlich höher ist als die der Männer. Einzig Absatz 2 im StGB sorgt dafür das vor Gericht überwiegend Männer landen. Denn, zieht sich eine Frau in einer belebten Fußgängerzone aus wird doch von allen bloß gegafft, vielleicht der Kopf geschüttelt aber würde das gleiche ein Mann machen würden sofort zig Handys gezückt damit die Polizei diesen Perversen wegschafft.

Bei so einer Ungleichbehandlung selbst in unseren Gesetzbüchern und das auch noch mit Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts, also da kann man doch nur noch ungläubig mit dem Kopf schütteln. Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad
Da ist eine Moden schau aller Rick Owens aber dringend nötig.

Wikipedia
JuraForum
Mit der Fragestellung; "§ 183 StGB - Wieso nur "Ein Mann"?"
Und in meinen Augen Hirnrissigen Antworten wie; "Der sachliche Grund liegt darin, daß weiblicher Exhibitionismus praktisch nicht vorkommt (mir ist weder aktenmäßig noch real ein Fall bekannt geworden)"
Aha und Millionen von Bilder mit Nackten Frauen in Wald und Flur sind demnach alles Fotomontagen arg2 arg2 arg2


MFG Michael
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