- nixda schrieb:
- Interessant ist bei allem Gerede von "Gleichberechtigung", dass man dazu NICHT Mann und Frau gleich BEHANDELN muss.
Tja, so sieht es aus, Frauen
müssen die gleichen Rechte und Möglichkeiten gegeben werden wie Männern aber Männern nicht die gleichen wie Frauen.
Wie war es denn mit unserer alten Wehrpflicht? Eine Frau Klagt vor Gericht das es Diskriminierung ist das sie nicht zur Bundeswehr kann nur weil sie eine Frau ist und bekommt recht. Frauen durften dann
wenn sie wollten auch zur Bundeswehr. Ein Mann Klagt das es eine Ungleichbehandlung ist das Frauen zur Bundeswehr dürfen wenn sie
wollen aber Männer
müssen ob sie wollen oder nicht und bekommt nicht recht. Im Sinne der Gleichberechtigung hätte es nur zwei Logische Urteile geben dürfen, entweder Wehrpflicht für Männer und Frauen oder eben keine Wehrpflicht. Na ja, das hat sich ja erledigt.
Aber von Gleichbehandlung und Gleichberechtigung sind wir noch weit entfernt, da es für Männer irgendwie nicht gilt und wenn man sich die Kommentare zu dem Fall anschaut ist es doch erstaunlich wie viele unserer Geschlechtsgenossen gar nicht Raffen worum es überhaupt geht.
Wie es aufgefasst wird wenn ein
Mann für Gleichberechtigung kämpft zeigt ja schon die Überschrift in der SZ.
- Süddeutsche.de schrieb:
- Posse um die Cockpitmütze
Wenn es umgekehrt gewesen wäre das Frauen die Mütze tragen müssen und Männer nicht wäre nie von einer Posse die Rede gewesen und in den Kommentaren hätten sich die ganzen Feministinnen empört über diese Ungleichbehandlung aber es war ja nur ein Mann, der soll sich mal nicht so anstellen nur wegen einer Mütze
.
- LAG Köln · Urteil vom 29. Oktober 2012 · Az. 5 Sa 549/11 schrieb:
- Ein Vergleich des gesamten Regelwerks zur Dienstkleidung für Männer und Frauen ergibt, dass die Ausgestaltung der Dienstkleidung in der Betriebsvereinbarung für das jeweilige Geschlecht nicht zu einer günstigeren oder eine weniger günstigen, sondern lediglich zu einer anderen Behandlung führt. Eine lediglich andere Behandlung, die nicht mit einer Herabsetzung gegenüber dem anderen Geschlecht verbunden ist, stellt keine vom AGG erfasste Benachteiligung dar.
Man man man, hat der oder die entsprechenden Richter überhaupt gemerkt was sie da für einen Bulschit von sich geben?
"
Eine lediglich andere Behandlung....stellt keine....Benachteiligung dar" Außer natürlich für den Mann liebe Richter, der eben nicht wie seine Weiblichen Kollegien die freie Wahl hat, sondern seine Mütze tragen muss (egal welche Frisur er hat) und dadurch logischerweise im Nachteil ist also Benachteiligt wird.
Eigentlich sollte doch jedem klar sein das
JEDE "
lediglich andere Behandlung" nicht mit Gleichberechtigung/
Gleichbehandlung zusammen passt, oder?
- Süddeutsche.de schrieb:
- Dass Pilotinnen Röcke tragen dürften, Piloten aber nicht, sei auch keine Diskriminierung der Männer.
Ja, genau, Männer tragen ja schließlich gar keine Röcke.
Und den Vogel schießt ja dann der "
SZ.de-Arbeitsrechtexperte Ulrich Grund" ab.
- SZ.de-Arbeitsrechtexperte Ulrich Grund schrieb:
- Das ist ein Fall zum Schmunzeln
Ja, er ist ja auch nicht betroffen.
- SZ.de-Arbeitsrechtexperte Ulrich Grund schrieb:
- Gleichbehandlung heißt nicht Gleichmacherei
- SZ.de-Arbeitsrechtexperte Ulrich Grund schrieb:
- Eine "unmittelbare Benachteiligung" nach Paragraf 3 Absatz 1 AGG liegt nur dann vor, "wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person in vergleichbarer Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde". Sprich: "Der Pilot müsste nachweisen, dass ihn das Tragen der Cockpitmütze in irgendeiner Weise herabsetzt, er beispielsweise schlechtere Chancen hat, befördert zu werden", erklärt Grund. "Nur weil jemand anders behandelt wird, bedeutet das noch nicht, dass er ungerecht behandelt wird.
"
eine Person eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person in vergleichbarer Situation"
Wie zum Beispiel das ein Männlicher Pilot wegen Nichttragens seiner Mütze vom Flug abgezogen wird eine Weibliche Pilotin aber nicht?
Na ja, zumindest weis man(n) jetzt welche Kanzlei er meiden sollte.
MFG Michael
PS:
Ein Tipp an die Kranich Gesellschaft. Verpflichtet eure Pilotinnen einfach auch die Mütze zu tragen, denn...
- Süddeutsche.de schrieb:
- Kläger T. fordert eine Aufhebung des Mützenzwangs - solange sein Arbeitgeber nur Piloten, nicht aber Pilotinnen dazu verpflichtet.